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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1777/68 E 16. Dezember 1969 RS 2Stammrechtssatz
Die Verfahrensrüge einer Partei ist abzulehnen, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH ihre Zurückhaltung abzulegen und das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140019.X02Im RIS seit
28.06.1988