RS Vwgh 1988/6/28 85/14/0019

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1777/68 E 16. Dezember 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verfahrensrüge einer Partei ist abzulehnen, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH ihre Zurückhaltung abzulegen und das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140019.X02

Im RIS seit

28.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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