RS Vwgh 1988/6/28 86/14/0140

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz
53 Wirtschaftsförderung

Norm

BAO §23;
InvestPrämG §2;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Fehlt es bei einem Unternehmer, der einen Anschaffungsvorgang behauptet, um eine Investitionsprämie sowie einen Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, am ernsthaften Anschaffungswillen, dann liegt eine abgabenrechtlich bedeutungslose Scheinhandlung auch dann vor, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich gültig oder unanfechtbar sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140140.X01

Im RIS seit

28.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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