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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23;Rechtssatz
Fehlt es bei einem Unternehmer, der einen Anschaffungsvorgang behauptet, um eine Investitionsprämie sowie einen Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, am ernsthaften Anschaffungswillen, dann liegt eine abgabenrechtlich bedeutungslose Scheinhandlung auch dann vor, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich gültig oder unanfechtbar sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140140.X01Im RIS seit
28.06.1988