RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1988
beobachten
merken

Index

95/01 Elektrotechnik

Norm

ETG 1965 §8 Abs3;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 9 ETG kann mangels eines inhaltlichen oder systematischen Zusammenhanges nicht zu einer analogen Auslegung des § 8 ETG herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040061.X01

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten