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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §345 Abs7;Rechtssatz
Zu den persönlichen Voraussetzungen iS des § 46 Abs 2 GewO 1973 ist auch der Bestand der juristischen Person, die das Gewerbe ausübt, zu zählen. Der Nachweis des Bestandes der juristischen Person, die das Gewerbe ausübt, ist daher zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen iS des § 345 Abs 7 GewO 1973 nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040063.X03Im RIS seit
01.02.2006