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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs4;Beachte
Besprechung in: ZfV 1989/1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0041 E 11. März 1983 VwSlg 10995 A/1983 RS 4Stammrechtssatz
Insoweit nicht vom normativen Abspruch des Genehmigungsbescheides erfasste Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen der Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen zugrundeliegend oder mit der Vorschreibung derartiger Auflagen verbunden sein können, ist die Rechtsverletzungsmöglichkeit der Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren, ohne Bindung an den Genehmigungsbescheid nach den Vorschriften der §§ 74 ff GewO 1973 zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040030.X05Im RIS seit
12.10.2006