RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0020

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

GewerbeO
001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.1980, 2446/79).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Konkurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040020.X01

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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