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GewerbeONorm
GewO 1973 §367 Z10Rechtssatz
Die Tatanlastung, ohne jene Tätigkeiten näher zu beschreiben, durch die das Gewerbe (unbefugt) in einer weiteren Betriebsstätte ausgeübt worden sein soll, stellt keine dem § 44 a lit a VStG 1950 entsprechende Tatumschreibung dar.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040175.X02Im RIS seit
26.09.2019Zuletzt aktualisiert am
26.09.2019