RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0026

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52 Abs2;
AVG §52;
AVG §76 Abs2;
BergG 1975 §209;

Rechtssatz

Die Nichtbeeidigung eines beigezogenen nicht amtlichen Sachverständigen entgegen der Vorschrift des § 52 Abs 2 AVG bewirkt an der erfolgten Bestellung des Sachverständigen und dessen Gebührenanspruch (Hinweis E 23.6.1987, 83/05/0146) - sowie bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen - an der im § 209 Abs 1 BergG vorgesehenen Kostenersatzpflicht - hier des Bergbauberechtigten - keine Änderung.

Schlagworte

Gebühren Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040026.X01

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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