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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Die Nichtbeeidigung eines beigezogenen nicht amtlichen Sachverständigen entgegen der Vorschrift des § 52 Abs 2 AVG bewirkt an der erfolgten Bestellung des Sachverständigen und dessen Gebührenanspruch (Hinweis E 23.6.1987, 83/05/0146) - sowie bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen - an der im § 209 Abs 1 BergG vorgesehenen Kostenersatzpflicht - hier des Bergbauberechtigten - keine Änderung.
Schlagworte
Gebühren KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040026.X01Im RIS seit
11.10.2006