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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §9 Abs3;Rechtssatz
Der steuerfreie Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972 kann dem bei der Abgabenfestsetzung erhöhten Gewinn jedenfalls dann nicht angepaßt werden, wenn kein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X06Im RIS seit
28.06.1988Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012