Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 95;Rechtssatz
Eine Bilanz, die erst nach Abschluß des wiederaufzunehmenden Verfahrens hergestellt wurde, ist weder eine neu hervorgekommene Tatsache noch ein hervorgekommenes Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140113.X03Im RIS seit
28.06.1988