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GewerbeONorm
GewO 1994 §13 Abs3Rechtssatz
Die belBeh ging in der Begründung des angefochtenen Bescheides davon aus, dass zwar die A-GmbH ihre Verbindlichkeiten gegenüber der B-GmbH nicht mehr erfüllt habe, dass aber im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit der Konkurse der beiden Gesellschaften nicht der eine Konkurs iSd § 13 Abs 3 GewO durch den anderen Konkurs verursacht worden sei. Dies war nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040020.X04Im RIS seit
08.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020