RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1988
beobachten
merken

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3

Rechtssatz

Die belBeh ging in der Begründung des angefochtenen Bescheides davon aus, dass zwar die A-GmbH ihre Verbindlichkeiten gegenüber der B-GmbH nicht mehr erfüllt habe, dass aber im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit der Konkurse der beiden Gesellschaften nicht der eine Konkurs iSd § 13 Abs 3 GewO durch den anderen Konkurs verursacht worden sei. Dies war nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040020.X04

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten