RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;

Rechtssatz

Die in der Beschwerde angeführten Universitätsprofessoren scheiden mangels dieser Eigenschaft (sc.: beigegebene oder der Behörde zur Verfügung stehende Sachverständige) als "Amtssachverständige" iSd § 52 Abs 1 AVG aus (Hinweis E 10.9.1986, 84/03/0369).

Schlagworte

Amtssachverständiger Person Verneinung Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040026.X03

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten