RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0175

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

Ausübungsregeln für Personalkreditvermittlung 1977 §4 Abs1 Z3
GewO 1973 §367 Z50
VStG §44a lita
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Beim Vorwurf entgegen § 4 Abs 1 Z 3 V BGBl Nr 304/1977 dadurch standeswidrig gehandelt zu haben, dass nicht unmissverständlich auf den Gegenstand des Unternehmens hingewiesen wurde, ist die Anführung des Wortlautes des bezughabenden Inserates im Spruch des Straferkenntnisses erforderlich, weil es tatbestandsbegründend ist, dass sich hieraus das standeswidrige Verhalten ergibt.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040175.X03

Im RIS seit

26.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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