RS Vwgh 1988/6/29 88/01/0169

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §39 Abs4;
MRG §40 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In allen Fällen, in denen eine Partei sich mit der Entscheidung der Gemeinde nicht zufrieden gibt, fehlt es an der Sachkompetenz des VwGH und an der Beschwerdeberechtigung; dies gilt auch für Fälle, in denen ein Antrag von der Schlichtungsstelle aus formellen Gründen zurückgewiesen wird (§ 39 Abs 4 erster Satz und § 40 Abs 1 erster und zweiter Satz MRG). (Hinweis auf B vom 10.9.1974, 0992/74 und vom 6.11.1968, 1195/68 sowie auf LGZ Wien 12.10.1977 MietSlg 29460/11 erg zu §§ 36 Abs 4 und 37 Abs 1 MRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010169.X01

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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