RS Vwgh 1988/6/29 88/03/0051

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §48;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem VwGH ist kein bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigender allgemeiner Erfahrungssatz des Inhaltes geläufig, "dass Gendarmeriebeamte tagtäglich eine Vielzahl von Verwaltungsübertretungen zu bearbeiten haben und sich nach längerer Zeit nur ausnahmsweise an die Einzelheiten eines bestimmten Vorfalles erinnern können."

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030051.X04

Im RIS seit

29.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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