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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Dem VwGH ist kein bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigender allgemeiner Erfahrungssatz des Inhaltes geläufig, "dass Gendarmeriebeamte tagtäglich eine Vielzahl von Verwaltungsübertretungen zu bearbeiten haben und sich nach längerer Zeit nur ausnahmsweise an die Einzelheiten eines bestimmten Vorfalles erinnern können."
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030051.X04Im RIS seit
29.06.1988