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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §13 Abs1;Rechtssatz
Wenn mehrere Zentralausschüsse bestehen, sind - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - zwingend mehrere Dienststellenausschüsse zu bilden. Der diesbezüglich klare Gesetzesauftrag lässt für Zweckmäßigkeitsüberlegungen keinen Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090003.X01Im RIS seit
06.12.2006