Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Aussage eines sachverständigen Zeugen, wonach die Möglichkeit einer durch einen Unfall verursachten Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, liefert keinen positiven Anhaltspunkt für die begründete Annahme einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit. Ergeben sich auch sonst (aus Zeugenaussagen) keine Anhaltspunkte hiefür, besteht für die Behörde keine Veranlassung, zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten einen ärztlichen Sachverständigen beizuziehen. Daß der Beschuldigte beim Unfall eine Gehirnerschütterung erlitten hat sowie der Verlust der Brille reichen nicht aus, um Bedenken gegen die Zurechnungsfähigkeit zu begründen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030051.X05Im RIS seit
29.06.1988