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L94402 Krankenanstalt Spital KärntenNorm
KAO Krnt 1978 §2 idF 1986/027;Rechtssatz
In Anbetracht des Umstandes, dass § 2 Krnt KAO nur hinsichtlich der Sanatorien solche unterscheidende Kriterien aufzählt, die "höheren Ansprüchen" der Parteien genügen - während demgegenüber zwischen den anderen aufgezählten Krankenanstalten in dieser Hinsicht kein Unterschied besteht - sind Sanatorien zu den übrigen in § 2 Krnt KAO aufgezählten Krankenanstalten weder gleichartig noch verwandt iSd § 7 Krnt KAO (Hinweis E 11.5.1978, 2846/77 und E 21.5.1986, 85/09/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090116.X04Im RIS seit
21.07.2006