RS Vwgh 1988/6/29 88/09/0075

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AuslBG §4 Abs3 Z10;
AuslBG §4 Abs3 Z7;
AVG §8;

Rechtssatz

Nicht jeder Bezug zur Person des ausländischen Arbeitnehmers stellt iSd § 21 AuslBG bereits einen die Parteistellung verschaffenden persönlichen Umstand dar. Einen solchen begründet etwa die auf § 4 Abs 3 Z 7 (fremdenpolizeiliche oder passrechtliche Gründe, die dem Aufenthalt oder der Beschäftigung des Ausländers entgegenstehen; Hinweis auf B 5. Juni 1985, 84/09/0230) oder auf § 4 Abs 3 Z 10 AuslBG (wichtige in der Person des Ausländers vorliegende Gründe, wie wiederholte Verstöße infolge Ausübung einer Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung während der letzten 12 Monate) begründete Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090075.X03

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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