RS Vwgh 1988/6/29 88/09/0001

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §11;

Rechtssatz

Es ist mit § 11 AuslBG vereinbar, dass ein Arbeitgeber eine Sicherungsbescheinigung für einen namentlich genannten ausländischen Arbeitnehmer (sogenannte "Einzelsicherungsbescheinigung") beantragt und diese bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs 2 dieser Bestimmung auch ausgestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090001.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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