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L94402 Krankenanstalt Spital KärntenNorm
KAO Krnt 1978 §7 idF 1986/027;Rechtssatz
Der Bedarf nach einer Krankenanstalt der vom Bewerber angegebenen Art (in der Betriebsform eines Sanatoriums) ist gemäß § 7 Krnt KAO nach der Anzahl und der Betriebsgröße der in Kärnten gelegenen gleichartigen und verwandten Krankenanstalten und nach der Verkehrslage zu beurteilen. Eine Ermittlung des Bedarfes durch Befragung von praktizierenden Ärzten oder potenziellen Patienten ist in der Krnt KAO 1978 nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090116.X01Im RIS seit
21.07.2006