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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Verkehrsunfall, der dadurch zu Stande kommt, dass der Lenker eines Kfz beim Einparken in eine enge Parklücke bewirkt, dass ein im Bereich der Parklücke aufgestelltes Moped umfällt, ist es für die Frage, ob es sich beim Lenker um eine Person iSd § 4 Abs 1 erster Teilsatz StVO handelt, nicht entscheidend, ob allenfalls das Moped von vornherein instabil aufgestellt war und darin eine Mitursache für das Umfallen lag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030288.X04Im RIS seit
26.01.2006