RS Vwgh 1988/6/29 87/03/0288

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Bei einem Verkehrsunfall, der dadurch zu Stande kommt, dass der Lenker eines Kfz beim Einparken in eine enge Parklücke bewirkt, dass ein im Bereich der Parklücke aufgestelltes Moped umfällt, ist es für die Frage, ob es sich beim Lenker um eine Person iSd § 4 Abs 1 erster Teilsatz StVO handelt, nicht entscheidend, ob allenfalls das Moped von vornherein instabil aufgestellt war und darin eine Mitursache für das Umfallen lag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030288.X04

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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