RS Vwgh 1988/6/29 88/03/0051

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0155 E 21. Jänner 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Für den ersten Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO kommt es darauf an, ob "vermutet werden kann", dass ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand vorliegt. Im Hinblick auf dieses Tatbestandselement sind Ermittlungen über die Höhe des Alkoholkonsums und über die Auswirkungen dieses Konsums auf den Zustand des Lenkers entbehrlich (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0098).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030051.X01

Im RIS seit

29.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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