RS Vwgh 1988/6/29 87/03/0221

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die mit den Worten, das Alkoteströhrchen sei ohnehin zu grün, zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung des Beschuldigten erfüllt den Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030221.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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