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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/01/0172 B 29. Juni 1988 RS 1Stammrechtssatz
Wiederaufgenommen werden kann immer nur dasjenige Verfahren, dessen abschließende Entscheidung mit dem geltend gemachten Wiederaufnahmegrund behaftet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010173.X01Im RIS seit
13.03.2008