RS Vwgh 1988/6/29 88/01/0173

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0172 B 29. Juni 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Wiederaufgenommen werden kann immer nur dasjenige Verfahren, dessen abschließende Entscheidung mit dem geltend gemachten Wiederaufnahmegrund behaftet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010173.X01

Im RIS seit

13.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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