RS Vwgh 1988/6/30 87/10/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Für die Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100126.X02

Im RIS seit

08.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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