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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Für die Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100126.X02Im RIS seit
08.03.2001