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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 167;Rechtssatz
Der VwGH kann selbst die Beweiswürdigung eines Berufungssenates nach § 62 Abs 2 FinStrG nur auf ihre Schlüssigkeit prüfen und kann in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen, ob der Akt der Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, zB eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen (früheres oder späteres) Vorbringen den Tatsachen entspricht (Hinweis E 19.2.1987, 85/16/0074).
Schlagworte
Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X04Im RIS seit
02.10.2001