RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0077

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art130 Abs1;
B-VG Art131 Abs1;
B-VG Art20 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0385/46 B 23. Jänner 1947 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstanweisungen einer Oberbehörde an eine Unterbehörde sind keine Bescheide und können daher nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160077.X02

Im RIS seit

13.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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