RS Vwgh 1988/6/30 87/08/0327

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. Hiebei handelt es sich nicht um die unzulässige Einbringung einer Beschwerde unter einer Bedingung.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080327.X02

Im RIS seit

16.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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