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98/04 WohnungsgemeinnützigkeitNorm
WGG 1979 §30 Abs3;Rechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, anzunehmen, daß das dauernde Wohnbedürfnis einer Person am Ort ihres einzigen ordentlichen Wohnsitzes gedeckt ist und daß daher die im § 30 Abs 3 WGG aufgestellte Voraussetzung "zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses" hinsichtlich des Erwerbes einer in einem anderen Ort gelegenen Liegenschaft (Liegenschaftsanteil) nicht gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160137.X02Im RIS seit
12.11.2001