RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0056

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP1;
ZPO §68 Abs1;
ZPO §71;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/1, S 37;

Rechtssatz

Im Fall des Erlöschens der Verfahrenshilfe unterbleibt die Einbringung der bis dahin entstandenen Gebühren und Kosten, es sei denn, es wäre ein Ausspruch nach § 71 ZPO erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160056.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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