RS Vwgh 1988/6/30 88/08/0111

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
22/02 Zivilprozessordnung
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

DHG §2;
OrgHG 1967 §3;
VwGG §46 Abs1;
ZPO §146 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1984/3, S 121;

Rechtssatz

Unter einem "minderen Grad des Versehens" - ein Begriff, der sich bereits im § 2 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bzw. § 3 Organhaftpflichtgesetz sowie in § 146 Abs 1 ZPO idF BGBl Nr 135/1983 findet - ist leichte Fahrlässigkeit zu verstehen, die dann vorliegt, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080111.X01

Im RIS seit

30.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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