RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0116

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z3;

Beachte

Besprechung in: FJ 1989/5, FJ-GVR S.3;

Rechtssatz

Nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG kommt es auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen vor dem Anfall an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160116.X03

Im RIS seit

30.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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