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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §7 Abs1;Rechtssatz
Bei der Einreihung in die abgabenrechtlich bevorzugten Steuerklassen des § 7 Abs 1 ErbStG 1955 ist allein ein nach bürgerlichem Recht bestehendes Abstammungsverhältnis, Verwandtschaftsverhältnis oder familienrechtliches Naheverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem maßgebend (Hinweis E 6.7.1972, 877/72, VwSlg 4411 F/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160038.X01Im RIS seit
30.06.1988