RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1988
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Einreihung in die abgabenrechtlich bevorzugten Steuerklassen des § 7 Abs 1 ErbStG 1955 ist allein ein nach bürgerlichem Recht bestehendes Abstammungsverhältnis, Verwandtschaftsverhältnis oder familienrechtliches Naheverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem maßgebend (Hinweis E 6.7.1972, 877/72, VwSlg 4411 F/1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160038.X01

Im RIS seit

30.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten