RS Vwgh 1988/6/30 88/10/0070

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Verweist der angefochtene Bescheid der LReg hinsichtlich der Begründung auf einen anderen von einer Bundesbehörde erlassenen Bescheid, der über dieselbe Rechtsfrage entschieden hatte und gleichzeitig mit dem angefochtenem Bescheid zugestellt worden ist, so bestehen gegen diese von der belangten Behörde gewählte Technik der Verweisung keine Bedenken, da es dem Bf ohne weiteres möglich war, die Gründe für die Entscheidung der belangten Behörde zu erkennen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100070.X01

Im RIS seit

18.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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