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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Verweist der angefochtene Bescheid der LReg hinsichtlich der Begründung auf einen anderen von einer Bundesbehörde erlassenen Bescheid, der über dieselbe Rechtsfrage entschieden hatte und gleichzeitig mit dem angefochtenem Bescheid zugestellt worden ist, so bestehen gegen diese von der belangten Behörde gewählte Technik der Verweisung keine Bedenken, da es dem Bf ohne weiteres möglich war, die Gründe für die Entscheidung der belangten Behörde zu erkennen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100070.X01Im RIS seit
18.12.2006