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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Der haushaltsführende Elternteil leistet seinen Beitrag auch, wenn er ein Kind, das - nicht aus Gründen seiner Teilzeitbeschäftigung, sondern aus Gründen der Ausbildung und der Lage des Familienwohnsitzes - in einem Internat untergebracht ist, nur während der Wochenenden und Ferien
betreut (hier: keine Beitragspflicht der Mutter, die aus teilweiser Teilzeitbeschäftigung mtl S 4.667,-- netto verdiente, während der voll berufstätige Vater monatlich S 11.019,-- netto verdiente, zu den jährlichen Internatskosten von S 36.320,--).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140054.X02Im RIS seit
05.07.1988