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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Zahlungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen schon deswegen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil es sich dabei um eine Kapitalanlage handelt. Gleiches gilt, wenn der Gesellschafter als Bürge für Schulden der Gesellschaft herangezogen wird, ohne sich bei dieser zu regressieren (ohne sich regressieren zu können). Letztlich handelt es sich dabei um Vermögenseinbußen im Bereich von Kapitalanlagen, die im Privatvermögen gehalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140111.X01Im RIS seit
05.07.1988