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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25;Rechtssatz
Es kann zwar ein und dieselbe Person ein und derselben anderen Person im gleichen Zeitraum sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbständig Erwerbstätiger gegenübertreten. Ein Arbeitnehmer erbringt aber seine Leistungen dem Arbeitgeber nicht schon deshalb außerhalb des Dienstverhältnisses, weil die Arbeiten für die Privatsphäre des Arbeitgebers anfallen oder weil der Arbeitgeber einen "Werkvertrag" behauptet. Es muß sich vielmehr die Privatarbeit" des Arbeitnehmers deutlich von seinen gegenüber dem Arbeitgeber sonst erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale
einer selbständigen Tätigkeit aufweisen (vgl 22.5.1959, 125/57, 25.1.1965, 2339/63, 9.3.1967, 449/66, VwSlg 3583 F/1967, 21.2.1984, 83/14/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140121.X01Im RIS seit
05.07.1988