RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §35 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;

Rechtssatz

Ist eine Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG abzuweisen, so entfällt die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages und erübrigt sich die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (Hinweis auf E 15.2.1978, 0074/78).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140128.X04

Im RIS seit

05.07.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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