RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0081

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Sachverhaltselemente, die nicht notwendige Spruchbestandteile sind (Hinweis auf E 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978), unterliegen nicht der Verjährung in dem Sinne, dass sie nicht außerhalb der Verjährungsfrist zur Begründung eines Schuldspruches herangezogen werden könnten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180081.X02

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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