RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat eine Behörde ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten ohne Vorliegen der Voraussetzungen eingestellt, und ihn wegen eines nur wenige Tage nach der Einstellung zugrundeliegenden Tat begangenen gleichen Deliktes bestraft, so wird der Beschuldigte dadurch in seinen Rechten nicht verletzt und der ausgesprochene Schuldspruch hinsichtlich des später begangenen Deliktes nicht etwa aus diesem Grunde rechtswidrig.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180101.X04

Im RIS seit

24.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten