RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0075

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Der Verweis des Meldungslegers auf seine Angaben in der Anzeige ist ausreichend, wenn erstens die Anzeige in Richtung des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes vollständig ist und zweitens keine sich z.B. aus der Verantwortung des Beschuldigten ergebende zu klärende Widersprüche vorliegen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungBeweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180075.X03

Im RIS seit

23.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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