RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0081

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §60 Abs3;
StVO 1960 §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Schließt die Beh von der Ausschaltung der Fahrzeugbeleuchtung durch den Besch darauf, dass dieser das von Gendarmeriebeamten abgegeben Haltezeichen gem § 95 Abs 5 StVO gesehen hat, so handelt es sich dabei um einen Akt der Beweiswürdigung, der sich der Kontrolle durch den VwGH entzieht.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180081.X04

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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