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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Schließt die Beh von der Ausschaltung der Fahrzeugbeleuchtung durch den Besch darauf, dass dieser das von Gendarmeriebeamten abgegeben Haltezeichen gem § 95 Abs 5 StVO gesehen hat, so handelt es sich dabei um einen Akt der Beweiswürdigung, der sich der Kontrolle durch den VwGH entzieht.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180081.X04Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009