RS Vwgh 1988/7/8 86/18/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/10/10 1105/79 1

Stammrechtssatz

Die Nichtberücksichtigung eines Milderungsgrundes bewirkt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten