Auf unbestimmt und allgemein gehaltene Einwendungen des Beschuldigten braucht nicht eingegangen zu werden. Dies gilt auch im medizinischen Bereich (Hinweis E 12.9.1985, 85/18/0053).
Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens