RS VwGH Erkenntnis 1988/07/08 86/18/0188

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Rechtssatz

Auf unbestimmt und allgemein gehaltene Einwendungen des Beschuldigten braucht nicht eingegangen zu werden. Dies gilt auch im medizinischen Bereich (Hinweis E 12.9.1985, 85/18/0053).

Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens
Im RIS seit
18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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