RS Vwgh 1988/7/11 88/10/0113

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Veröffentlicht am 11.07.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §71 Abs4;
AVG §72 Abs1;

Rechtssatz

Ist in der Berufung gegen die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet auch ein Wiedereinsetzungsantrag enthalten, so ist darüber gesondert gem § 71 Abs 4 AVG von der Erstbehörde zu entscheiden. Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung tritt der Zurückweisungsbescheid gem § 72 Abs 1 AVG von Gesetzes wegen außer Kraft (Hinweis auf E VS 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100113.X04

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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