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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Ist in der Berufung gegen die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet auch ein Wiedereinsetzungsantrag enthalten, so ist darüber gesondert gem § 71 Abs 4 AVG von der Erstbehörde zu entscheiden. Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung tritt der Zurückweisungsbescheid gem § 72 Abs 1 AVG von Gesetzes wegen außer Kraft (Hinweis auf E VS 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100113.X04Im RIS seit
24.01.2007