Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §5 Abs2;Rechtssatz
Eine Verpflichtung eines sachverständigen Senatsmitgliedes zur Erstattung eines eigenen Gutachtens kann dem Gesetz (OÖ FlVfLG) nicht entnommen werden (Hinweis E 3.3.1987, 86/07/0248). Den Parteien steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, in der Berufungsverhandlung an die Mitglieder des entscheidenden Landesagrarsenates, so auch an den dem Senat angehörenden landwirtschaftlichen SV Fragen zu richten.
Schlagworte
Sachverständiger KollegialorganBeweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070047.X01Im RIS seit
31.03.2006Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015