RS Vwgh 1988/7/12 84/07/0199

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Veröffentlicht am 12.07.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Unter das Neuerungsverbot fallen Ergänzungen des Sachverhaltes, nicht jedoch ein Vorbringen mit dem eine andere rechtliche Würdigung vorgenommen wird.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070199.X02

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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