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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Unter das Neuerungsverbot fallen Ergänzungen des Sachverhaltes, nicht jedoch ein Vorbringen mit dem eine andere rechtliche Würdigung vorgenommen wird.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070199.X02Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015