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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Die behauptete Unrichtigkeit der Beurteilung der "Mittel- und Vermögenslosigkeit" des Antragstellers in einem Beschluss des VwGH über die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages kann nicht im Wege eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der Mängelbehebungsfrist zwecks Unterfertigung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt als ausschließlicher Wiedereinsetzungsgrund geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984170195.X01Im RIS seit
28.04.2005