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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung einer allfälligen Beeinträchtigung von Interessen eines gekündigten Arbeitnehmers ist eine Erhöhung der Abfertigungsbeträge nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010117.X06Im RIS seit
20.04.2005